Conditions of Use

Allgemeine Geschäftsbedingungen für E-Learning-Kurse

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung von E-Learning Kursen der PubliCare GmbH/ WissWerk, Am Wassermann 19, 50829 Köln, (im Folgenden WissWerk genannt). (2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. (2) Mit der Bestellung, die von dem Kunden über die URL www.wisswerk-online.de getätigt werden kann, erklärt sich der Vertragspartner mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. (3) Allgemeine Geschäftsbedingungen einschließlich eventueller Einkaufsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen. (4) Vertragsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen das WissWerk nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Anmeldung/ Vertragsschluss/ Verfügbarkeit von Kursen

(1) Die aufgeführten und genannten Preise, Preisangebote und Beschreibungen in den Veranstaltungsinformationen stellen kein Angebot dar und können vom WissWerk jederzeit vor der ausdrücklichen Annahme Ihrer Bestellung zurückgezogen oder abgeändert werden. (2) Obgleich das WissWerk bemüht ist die Verfügbarkeit der gezeigten Kurse sicherzustellen, kann er nicht gewährleisten, dass zum Zeitpunkt der Bestellung die Gesamtheit aller Kurse für den Kunden verfügbar sind. (3) Sollte es dem WissWerk nicht möglich sein, die Bestellung des Vertragspartners zu verarbeiten oder zu erfüllen, kann das WissWerk diese, ohne eine weitere Haftung, zurückweisen. (4) Kommt es zu dieser Situation, wird das WissWerk den Vertragspartner hierüber informieren und alle für das Produkt bereits geleisteten Zahlungen zurückerstatten. (5) Eine vom Vertragspartner abgegebene Bestellung stellt ein an das WissWerk gerichtetes Angebot zur Teilnahme an dem vom Vertragspartner ausgewählten Kurs unter diesen Nutzungsbedingungen dar. (6) Sämtliche vom Vertragspartner aufgegebenen Bestellungen unterliegen der Prämisse, dass das WissWerk die Bestellung anschließend annimmt. (7) Die Bestellung zu einem Kurs erfolgt über das WissWerk Online bereitgestellte Anmeldeformular, erreichbar über die URL www.wisswerk.de. (8) Eine wirksame Angebotsannahme und der daran anschließende Vertrag durch das WissWerk kommt erst zustande, wenn das WissWerk dem Vertragspartner die Zugangsinformationen (Nutzername und Passwort) zugeleitet hat.

3. Vergütung/ Anpassung der Vergütung/ Zahlungsbedingungen

(1) Die vom Vertragspartner für die Teilnahme an einem Kurs zu leistende Vergütung ist in den Veranstaltungsinformationen ausgewiesen. (2) Die Vergütung für die Teilnahme an einem Kurs erfolgt auf Rechnung. (3) Standardmäßig erhält der Vertragspartner die Rechnung, sobald zwischen dem Vertragspartner und dem WissWerk ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

4. Zugang zu den Kursen/ Pflichten des Vertragspartners

(1) Der Zugang zu den Kursen ist in der Regel durch ein Passwort geschützt und erfolgt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Vertragspartner zugeteilten Zugangsdaten. (2) Die Zugangsdaten sind nur für einen Nutzer gültig. (3) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Zugangsdaten und die Passwörter geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung der Kurse durch Dritte zu verhindern. (4) Der Zugang kann durch das WissWerk bei einem vorliegenden Missbrauch gesperrt werden. (5) Der Vertragspartner haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch. (6) Hinsichtlich des Zugangs zu den Kursen liegt die Verantwortung, für die technischen Voraussetzungen, beim Vertragspartner, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet einschließlich der Sicherstellung der Verbindungsgeschwindigkeit, der aktuellen Browsersoftware und der Akzeptanz der vom Server des WissWerks übermittelten Cookies und trägt insoweit sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Voraussetzungen. (7) Auf Anfrage wird das WissWerk den Vertragspartner über den jeweils einzusetzenden Browser informieren. (8) Im Falle der Weiterentwicklung der Softwareplattformen und sonstiger technischer Komponenten des Systems durch das WissWerk obliegt es dem Vertragspartner, nach Information durch das WissWerk die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der vom Vertragspartner eingesetzten Soft- und Hardware eigenständig zu treffen.

5. Leistungsumfang/ Nutzungsbeschränkungen/ Änderungsbefugnis des WissWerks

(1) Die dem Vertragspartner im Rahmen eines Kurses zugänglich gemachten Inhalte werden in den Veranstaltungsinformationen festgelegt, aus der sich auch die vereinbarte Beschaffenheit des Kurses ergibt. (2) Die E-Learning-Kurse stehen grundsätzlich 90 Tage ab Vertragsbeginn zur Verfügung. (3) Das WissWerk ist berechtigt, die Inhalte der Kurse zu verändern, einzuschränken oder die Inhalte auszutauschen sowie Module hinsichtlich ihrer Inhalte angemessen zu entwickeln, insbesondere diese angemessen zu reduzieren oder zu erweitern. (4) Führt eine solche Veränderung zu einer wesentlichen Beschränkung eines für den Vertragspartner gemäß Nutzungsvertrag verfügbaren Kurses, so ist er berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. (5) Das Recht zur Kündigung kann innerhalb einer Frist von acht Wochen ab Eintritt der wesentlichen Beschränkung ausgeübt werden. (6) Aussagen und Erläuterungen zu den Kursen in Werbematerialien sowie auf der Website und in der Dokumentation des WissWerks verstehen sich ausschließlich als Beschreibung der Beschaffenheit und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.

6. Nutzungsrechte/ Nutzungszeitraum/ Folgen von Nutzungsrechtsmissbrauch

(1) Der Vertragspartner erhält im Rahmen des Nutzungsvertrages sowie der nachfolgenden Bestimmungen das einfache, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristete, auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Teilnahme an dem bestellten Kurs. (2) Das Teilnahmerecht während der Vertragsdauer umfasst den Zugang zum vertragsgegenständlichen Kurs sowie die Berechtigung zum Abrufen (online) von Lerninhalten auf einem, dem Vertragspartner oder einem Dritten gehörenden, datenverarbeitenden Gerät (Computer) zu eigenen Lernzwecken. (3) Die Teilnahme ist auf den Vertragspartner beschränkt. (4) Die abgerufenen Dokumente dürfen von ihm nur für den eigenen Gebrauch während der Nutzungszeit verwendet werden. (5) Jede Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen von Kursen, deren Inhalte oder Dokumente ist unzulässig. (6) Unzulässig ist dabei zur Fremdnutzung durch unberechtigte Dritte Elemente der zu den Kursen gehörige Computerprogramme zu sammeln, zu vervielfältigen, auf weitere Datenträger zu kopieren oder auf Retrieval Systeme abzuspeichern. (7) Die Nutzung der E-Learning-Kurslizenz ist auf einen Zeitraum von 90 Tagen ab Vertragsbeginn begrenzt, soweit nicht in den Veranstaltungsinformationen eine anderweitige Dauer festgelegt ist. (8) Das WissWerk ist berechtigt, technische Maßnahmen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren. (9) Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet Vorrichtungen, Programme oder sonstige Mittel einzusetzen, die dazu dienen, die technischen Maßnahmen des WissWerks zu umgehen oder zu überwinden. (10) Bei einem Verstoß des Vertragspartners ist das WissWerk berechtigt, den Zugang zu den Kursen sofort zu sperren sowie den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen. (11) Weitere Rechte und Ansprüche des WissWerks, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, bleiben unberührt. (12) Vom Nutzungsvertrag ausgeschlossen ist das gesetzliche Recht zur Anfertigung eines Vervielfältigungsstücks gemäß § 53 UrhG.

7. Rechte des WissWerks

(1) Die vom WissWerk in den Kursen bereitgestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. (2) Alle dadurch begründeten Rechte, insbesondere das des Nachdrucks, der Übersetzung, der Wiedergabe auf fotomechanischen oder ähnlichen Wegen, der Speicherung und Verarbeitung mit Hilfe der EDV oder ihrer Verbreitung in Computernetzen - auch nur auszugsweise -  sind dem WissWerk, bzw. den Urhebern und Lizenzinhabern vorbehalten. (3) Der Vertragspartner erhält keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten oder Programmen der E-Learning-Kurse. (4) Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation des WissWerks oder des Nutzungsrechtsgebers oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

8. Haftung für Mängel/ Garantien und Zusicherungen

(1) Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Kurs nicht die vertragliche Beschaffenheit im Sinne von Ziffer 4(1) aufweist und dadurch die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder gemindert ist. Eine unerhebliche Einschränkung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. (2) Der Vertragspartner hat auftretende Mängel, Störungen oder Schäden dem WissWerk unverzüglich in Schriftform anzuzeigen. (3) Das WissWerk behebt Mängel nach Erhalt einer nachvollziehbaren Mängelbeschreibung durch den Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist. (4) Ein Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung des Gebrauchs gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht erst dann, wenn die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt oder als fehlgeschlagen anzusehen ist. (5) Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass die Benutzung der Kurse nicht in die Schutz- oder Urheberrechte Dritter eingreift oder keine Schäden bei Dritten herbeiführt. (6) Dem WissWerk sind bislang keine solchen Rechte bekannt. (7) Das WissWerk übernimmt keine Haftung dafür, dass die Kurse für die Zwecke des Vertragspartners geeignet sind. (8) Das Recht des Vertragspartners, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Maßgabe der Bestimmungen in nachstehender Ziffer 9 Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. (9) Im Übrigen ist die Haftung vom WissWerk ausgeschlossen.

9. Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung des WissWerks auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz ist - unabhängig vom Haftungsgrund - auf 5.000 Euro beschränkt. (2) Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 9(1) gilt nicht, soweit ein Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, Arglist des WissWerks oder deren Erfüllungsgehilfen beruht sowie für Schäden, die aufgrund von Pflichtverletzungen entstehen, für deren Erfüllung das WissWerk eine Garantie übernommen hat und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, für die nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.(3) Das WissWerk haftet bei der Verletzung einer Kardinalpflicht auch für leichte Fahrlässigkeit. (4) Kardinalpflichten beinhalten vorliegend wesentliche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. (5) Bei der Verletzung einer Kardinalpflicht beschränkt sich der Schadensersatzanspruch der Höhe nach auf den Schaden, der im Zeitpunkt der Pflichtverletzung als mögliche Folge der Vertragsverletzung typisch und vorhersehbar war (typischerweise vorhersehbarer Schaden), soweit keiner der in Ziffer 9(2) genannten Fälle gegeben ist. (6) Die verschuldensunabhängige Haftung des WissWerks für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Hs. 1 BGB wird ausgeschlossen. (7) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. (9) Die vorgenannten Bedingungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des WissWerks.

10. Beendigung von Verträgen/ Rücktritt/ Kündigung/ Stornokosten

(1) Der vereinbarte Kurs hat einen festen Nutzungszeitraum gemäß Ziffer 5 dieser Bedingungen. (2) Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (3) Bei Beendigung des Vertrags ist das WissWerk berechtigt, sofort den Zugang des Vertragspartners zu dem jeweiligen Kurs zu sperren. (4) Jede Kündigung hat schriftlich, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe des Kündigungsgrundes, zu erfolgen. (5) Das Fernbleiben vom Unterricht gilt in keinem Falle als Kündigung. (6) Im Falle einer wirksamen Kündigung von Kursen werden keine Zahlungen erstattet.

11. Rechtswahl/ Gerichtsstand/ Nebenabreden/ Schriftform

(1) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. (2) Für Kaufleute oder Personen ohne ständigen Wohnsitz in Deutschland ist der Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Köln. (3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (4) Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (5) Vom Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgesehen werden.

12. Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular (Endverbraucher)

Widerrufsrecht.

(1) Der Vertragspartner hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. (2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. (3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vertragspartner dem WissWerk (PubliCare GmbH/ WissWerk), Am Wassermann 19, 50829 Köln, Tel.: 0221 709049-786, Mail: info@wisswerk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. (4) Hierzu kann das Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist. (5) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Vertragspartner die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs.

(1) Wenn der Vertragspartner diesen Vertrag widerruft, hat das WissWerk alle Zahlungen, die es vom Vertragspartner erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags beim WissWerk eingegangen ist. (2) Für diese Rückzahlung verwendet das WissWerk dasselbe Zahlungsmittel, das vom Vertragspartner bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit diesem wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Vertragspartner wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. (3) Hat der Vertragspartner verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Vertragspartner dem WissWerk einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vertragspartner das WissWerk von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular. (Für den Fall, dass der Vertrag widerrufen werden soll, kann dieses Formular ausgefüllt und an das WissWerk zurückgesendet werden.)

WissWerk, Am Wassermann 19, 50829 Köln
Tel.: 0221 709049-786, Mail: info@wisswerk.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum(*) Unzutreffendes streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung.

WissWerk, Am Wassermann 19, 50829 Köln, Tel.: 0221 709049-786, Mail: info@wisswerk.de