Ergänzungsmodul für Wundexperten ICW®

Die Versorgung von Patient:innen mit chronischen und schwer heilenden Wunden dürfen künftig nur von spezialisierten Leistungserbringern (Pflegedienst) erbracht werden. Das bedeutet, dass alle Pflegefachkräfte dieses Pflegedienstes, welche eigenverantwortlich die fachpflegerische Behandlung dieser Wunden übernehmen, gemäß Leistungsziffer 31a der HKP-Richtlinie neben einer erfolgreich abgeschlossenen dreijährigen Kranken- oder Altenpflegeausbildung ergänzend eine spezifische Zusatzqualifikation nachweisen müssen. Diese beinhalte 84 Unterrichteinheiten.

  • Wundexperten ICW® können mit diesem Modul die erforderlichen Stunden aufstocken.

Termine:

26.-29.02.2024 + 01.03.2024 Prüfung (60 Minuten), WissWerk Harsum

02.-05.12.2024 + 16.12.2024 Prüfung (60 Minuten), WissWerk Harsum 

 

Alle Teilnehmer:innen müssen ein somit über ein gültiges Zertifikat „Wundexperte ICW®“ verfügen.

Wir freuen uns, Sie als Teilnehmer:in zu begrüßen!

EUR 625,00

TVA incluse